Neu: Barrierefreiheit bei Websites – Warum Unternehmen bis Juni 2025 handeln müssen 🕰️

Eine 3D-Illustration einer bunt gemischten Gruppe von vier Rollstuhlfahrern, die sich vor einem großen Computerbildschirm versammelt haben, auf dem Diagramme und Grafiken angezeigt werden. Der Hintergrund zeigt minimalistische Berge und Bäume, die eine ruhige Umgebung vermitteln. Barrierefreiheit

Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 bringt bedeutende Veränderungen für deutsche Unternehmen und ihre Online-Präsenzen mit sich. Für viele mag das Thema Barrierefreiheit bislang nach einem Nischenthema geklungen haben, aber die baldige Verpflichtung sollte Unternehmen klar machen: Wer nicht barrierefrei wird, läuft Gefahr, sowohl Kunden als auch Umsatz zu verlieren. Heute nehmen wir dieses wichtige Thema genauer unter die Lupe und erklären, warum es sich für Unternehmen lohnt, jetzt aktiv zu werden. 💼🚀

Was ist Barrierefreiheit und warum ist sie wichtig? 🎯

Der Begriff „Barrierefreiheit“ beschreibt eine Website-Gestaltung, die allen Menschen eine uneingeschränkte Nutzung ermöglicht. Das bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen – sei es Sehbehinderung, motorische Einschränkung oder auch kognitive Beeinträchtigung – in der Lage sein sollten, digitale Angebote einfach zu nutzen. Diese inklusive Zugänglichkeit geht über rechtliche Anforderungen hinaus und unterstützt die Grundrechte auf Information und Gleichberechtigung.

Die Zahl, die überzeugt: Ein großer Markt

Laut Aktion Mensch leben in Deutschland etwa 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – das entspricht 9,4 % der Bevölkerung. Gerade für Unternehmen, die ihren Umsatz stärken wollen, sollte klar sein: Der Markt ist groß und hat Potenzial! Diese Bevölkerungsgruppe umfasst nicht nur ältere Menschen, sondern auch Menschen mit hoher Kaufkraft und Loyalität zu Unternehmen, die ihre Bedürfnisse verstehen und unterstützen. 💸✨

Die gesetzlichen Vorgaben im Detail 📝

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, welches durch eine EU-weite Richtlinie festgelegt wurde. Dieses Gesetz legt fest, dass bestimmte digitale Dienste barrierefrei gestaltet sein müssen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten, Webshops und andere digitale Angebote die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

Was genau muss angepasst werden?

Betroffen sind:

• Webseiten und Webshops

• Bank- und Finanzdienstleistungen

• Öffentliche Dienste wie Ticketbuchungen, Verkehrsinformationen oder Personenbeförderungsdienste

Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert empfindliche Strafen, die bis zu 100.000 Euro betragen können. Doch die Strafe ist nur ein Teil des Risikos – der Imageschaden bei der Zielgruppe kann erheblich sein.

Barrierefreiheit schafft mehr Umsatz! 💰

Der Gedanke, dass Barrierefreiheit zusätzliche Kosten verursacht, ist weit verbreitet. Doch wer barrierefreie Websites und Onlineshops anbietet, kann seinen Umsatz steigern. Eine Studie von Capterra zeigt, dass 38 % der Unternehmen mit barrierefreien Webseiten einen Umsatzanstieg verzeichneten. Unternehmen, die sich für Barrierefreiheit einsetzen, profitieren also auch wirtschaftlich!

Praktische Maßnahmen, die Umsatz fördern

Hier einige Maßnahmen, die nicht nur die Zugänglichkeit erhöhen, sondern auch allgemein die Nutzererfahrung verbessern:

Anpassbare Textgrößen: Erhöht die Lesbarkeit und Nutzerfreundlichkeit

Untertitel für Videos: Ermöglicht auch Nutzern mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu Inhalten

Text-to-Speech-Funktion: Für Sehbehinderte essenziell und ein Mehrwert für alle

Diese Anpassungen kommen nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen zugute, sondern erleichtern die Bedienung der Website auch für viele andere Nutzer – etwa für ältere Menschen oder Nutzer in stressigen Situationen, die schnell und einfach auf Informationen zugreifen möchten.

Was genau ist nötig? Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit 🎨

Barrierefreie Webseiten basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, die sicherstellen, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind:

1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein – beispielsweise durch Textalternativen für Bilder.

2. Bedienbarkeit: Die Navigation sollte ohne Maus möglich sein, um auch Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen.

3. Verständlichkeit: Einfache Sprache und logische Strukturen helfen allen, sich besser zurechtzufinden.

4. Robustheit: Inhalte sollten auch mit assistierenden Technologien (z. B. Screenreadern) einwandfrei funktionieren.

Häufige Fehler und wie Unternehmen sie vermeiden können 🚫

Um eine barrierefreie Website zu entwickeln, ist es wichtig, die gängigen Stolperfallen zu kennen. Zu oft werden die gleichen Fehler gemacht, die die Zugänglichkeit behindern.

1. Fehlende Tastaturnavigation

Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzen häufig die Tastatur als Haupteingabegerät. Prüfen Sie daher, ob Ihre Seite vollständig ohne Maus bedienbar ist.

2. Komplizierte Navigation

Eine unübersichtliche Navigation verwirrt nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern macht die Seite auch für andere Besucher schwerer zugänglich. Eine klare, vorhersehbare Navigation ist entscheidend.

3. Fehlende Bildbeschreibungen

Jede visuelle Komponente benötigt eine alternative Textbeschreibung, damit Screenreader die Inhalte zugänglich machen können. Dies ist nicht nur hilfreich, sondern auch eine Pflicht im Rahmen des BFSG.

Internationale Vorbilder: Von anderen lernen 🌍

Es gibt zahlreiche internationale Vorbilder, die Unternehmen inspirieren können. Die Website der BBC ist ein exzellentes Beispiel für barrierefreies Design. Sie bietet Funktionen wie Farbanpassungen und eine Text-zu-Sprache-Funktion. Auch die Website der Stadt Hamburg setzt Maßstäbe – mit leichter Sprache, Gebärdensprache und einer barrierefreien Struktur zeigt sie, wie Zugänglichkeit für alle aussehen kann.

Fazit: Eine Verpflichtung mit Mehrwert 🏆

Barrierefreiheit ist ab Juni 2025 nicht mehr optional. Doch die Umsetzung bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern erschließt neue Zielgruppen und kann den Umsatz steigern. Unternehmen, die jetzt aktiv werden und die Chance ergreifen, profitieren langfristig. Der Weg zu einer barrierefreien Webseite ist ein Gewinn für alle und signalisiert, dass Sie auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden eingehen.

Es ist an der Zeit, die Herausforderung anzunehmen und eine Website für alle zu gestalten – für eine inklusive, digitale Zukunft. 🌍💻

Linkliste

1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Diese Website bietet eine umfassende Übersicht über das BFSG sowie praktische Tipps zur Umsetzung barrierefreier Webinhalte. Sie enthält FAQs und weitere Details zur europäischen Norm EN 301 549 und zu den WCAG-Richtlinien.

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

2. Aktion Mensch – Aktion Mensch erläutert die Fristen und gesetzlichen Pflichten zur Barrierefreiheit und wie das Gesetz private und öffentliche Anbieter betrifft.

Aktion Mensch

3. Voll.digital – Ein detaillierter Artikel über die Veränderungen, die das BFSG für Unternehmen mit sich bringt, mit konkreten Beispielen und Tipps für kleine und mittlere Unternehmen, um gesetzeskonform zu werden.

Voll.digital

4. DKD Internet Service GmbH – Diese Seite beschreibt die rechtlichen Anforderungen und Standards, wie die WCAG, die für alle Webseiten gelten werden. Zudem finden sich praktische Ratschläge zur Umsetzung.

DKD.de

5. Park Sieben GmbH – Park Sieben informiert umfassend über das BFSG und die gesetzlichen Anforderungen zur barrierefreien Websitegestaltung, mit besonderem Fokus auf typische Fehler und Tipps zur Optimierung.

Park-Sieben

Natürlich helfen wir Dir gerne, Deine Webseite barrierefrei zu gestalten.

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